Wir helfen Ihnen bei allen Problemen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Wir sind von der Vorbereitung des Arbeitsverhältnisses, während dessen Bestehens und bei dessen Beendigung mit Beratung und Vertretung an Ihrer Seite.
Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Vertragsabschluss
Bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses können sich Probleme ergeben?
Befürchten Sie z.B. Opfer von diskriminierenden Auswahlkriterien im Rahmen eines Bewerbungsprozesses geworden zu sein, beraten wir Sie gerne zu einem möglichen Vorgehen und den Erfolgsaussichten.
Ist ein passendes Angebot gefunden und Sie sind sich mit ihrem zukünftigen Arbeitgeber einig, dass eine Anstellung erfolgen soll, verdient die individuelle Ausgestaltung des Arbeitsvertrages besondere Aufmerksamkeit - immerhin stellt die Weichen für Ihr zukünftiges Arbeitsverhältnis. Wir prüfen Ihre Verträge und beraten Sie gerne zu etwaigen Fragen, sodass Sie unter idealen Bedingungen in den neuen Lebensabschnitt starten können.
Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis ist für die meisten Menschen eines der wichtigsten Rechtsverhältnisse ihres Lebens, das signifikanten Einfluss auf ihre wirtschaftliche Situation und ihren praktischen Lebensalltag hat.
Mit der Zeit können sich sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber Veränderungen einstellen: Eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine Verlagerung des Tätigkeitsschwerpunktes können wünschenswert oder schlicht notwendig werden.
Die Anzahl möglicher Fragen und Konflikte sind so vielfältig und individuell wie die Berufe selbst.
Wenn Sie also als Arbeitnehmer mit Anforderungen und Weisungen Ihres Arbeitgebers – oder sogar einer Änderungskündigung – konfrontiert sind, wenden Sie sich gerne an uns. Wir helfen Ihnen mit der Frage, ob Sie diesen Folge leisten müssen und vertreten Sie bei der Lösung etwaiger Konflikte.
Anwaltliche Vertretung kann das Machtungleichgewicht zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber verringern und gewährleisten, dass der gesetzlich garantierte Arbeitnehmerschutz auch tatsächlich gelebt und umgesetzt wird.
Kündigungsschutz
Eine Kündigung stellt für die meisten Betroffenen eine intensive, negative Erfahrung dar. Emotionen sind kaum zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und die Wahrung der eigenen Interessen nicht zu vernachlässigen.
Mit dem Kündigungsschutzgesetz und weiteren Arbeitnehmerschutzgesetzen hat der deutsche Gesetzgeber den Interessen von Arbeitnehmern in solchen Situation Rechnung getragen und diverse formelle und materielle Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Kündigung aufgestellt.
Haben Sie bedenken Ihre Kündigung betreffend? Dann wenden Sie sich am besten umgehend an uns. Denn regelmäßig ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur drei Wochen nach Mitteilung der Kündigung möglich. Nach Ablauf dieser Frist sind die meisten Unwirksamkeitsgründe nicht mehr angreifbar.
Möchte Ihr Arbeitgeber, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, ist es wichtig, sich vor der Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen.
Wir unterstützen Sie gerne. Sprechen Sie uns an. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme nutzen Sie einfach den Kontaktbutton.
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