Wir helfen Ihnen dabei, vor dem höchsten deutschen Gericht Gerechtigkeit zu erlangen. Wir prüfen für Sie, ob eine Beschwerde sinnvoll ist und legen diese für Sie ein.
Grundrechte
Ihre Rechte und Freiheiten sind an zentraler Stelle verbürgt.
Das Grundgesetz (GG) statuiert einen Katalog von Grundrechten (Art. 1 - 19, 38, 101 - 104 GG), die das staatliche Handeln gegenüber dem Bürger einschränken und dem Bürger Rechte auf Teilhabe und Leistungen gewähren.
Einschränkung des staatlichen Handelns bedeutet, dass der Staat in diese besonderen Rechte nur unter - ebenfalls im Grundgesetz bestimmten - Voraussetzungen eingreifen darf und sich in jedem Fall für einen Eingriff rechtfertigen muss.
Verfassungsbeschwerde
Sie müssen eine ungerechtfertigte Grundrechtsverletzung nicht hinnehmen.
Durch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde können Sie nicht gerechtfertigte Eingriffe in Ihre Grundrechte angreifen. Zuständiges Gericht ist für Verfassungsbeschwerden das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Grundrechtsverletzungen zu vermeiden, ist jedoch zunächst Aufgabe der unteren Gerichte.
Das Bundesverfassungsgericht kann daher im Regelfall (Ausnahme: neue Gesetze) erst angerufen werden, nachdem Sie die vorgeschalteten Instanzen durchlaufen haben.
Wenn alle Instanzen eines Verfahrens vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten abgeschlossen sind und Sie nicht den gewünschten Erfolg hatten, könnte daher eine Verfassungsbeschwerde für Sie in Betracht kommen.
Die Beschwerdefrist
Urteile und Gerichtsentscheidungen müssen binnen eines Monats mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden. Bei der Geltendmachung von Verletzungen des rechtlichen Gehörs durch das letztinstanzliche Gericht ist im Regelfall noch die sogenannte Gehörsrüge vorgeschaltet, die zum Teil binnen einer Woche zu erheben ist.
Es ist daher wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln, damit wir für Sie innerhalb der Monatsfrist eine gut begründete Verfassungsbeschwerde entwerfen können.
Anforderungen an den Inhalt
Die Anforderungen an die Darstellung des Sachverhaltes und die Begründung der Beschwerde sind nicht zu unterschätzen. Wurde die gerügte oder eine ähnliche Fallgestaltung bereits entschieden, muss die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einbezogen werden. Inhaltlich ist es nur möglich, eigene Verletzungen geltend zu machen, die auf einen Verstoß gegen das Grundgesetz zurückzuführen sind. Die Grundrechte anderer Personen können nicht geltend gemacht werden.
Auch muss fein unterschieden werden, ob eines Ihrer Grundrechte verletzt wurde oder ob dem letzten Gericht nur ein "einfacher", also nicht hinreichend schwerwiegender, Rechtsfehler zu Ihren Lasten unterlaufen ist. Das Bundesverfassungsgericht ist nämlich lediglich Verfassungsgericht und kein allgemeines oberstes Gericht (wie z.B. der US-amerikanische Supreme Court), dass alle Fehler vorheriger Gerichte beheben könnte.
Daher ist es im Regelfall äußerst sinnvoll, anwaltlichen Rat für die Abfassung und Erhebung einer Verfassungsbeschwerde einzuholen. Wir stehen Ihnen gerne bei allen Fragen um die Verfassungsbeschwerde und das Grundgesetz zur Seite.
Zögern Sie nicht uns anzusprechen. Wir freuen uns über Ihre Anfrage. Für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme nutzen Sie einfach den Kontaktbutton unter diesem Text.
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