Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber Gemeinden, Ländern und Bund durchzusetzen.
Alles staatliche Handeln ist an Recht und Gesetz gebunden. In der Praxis geschehen dennoch nicht selten Fehler. Wurden Sie durch einen dieser Fehler körperlich, wirtschaftlich oder in anderer rechtserheblicherweise verletzt, richtet sich der Ausgleich etwaiger Schäden nach dem Staatshaftungsrecht. Abhängig vom jeweiligen Einzelfall, können dabei sowohl die Wiederherstellung des schadensfreien Zustandes als auch eine Entschädigung in Geld in Betracht kommen.
Dabei stellt das Staatshaftungsrecht eine besonders komplexe rechtliche Materie dar- denn es handelt sich um die Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht: Die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen und Anforderungen an das Handeln von Behörden oder Beliehenen (Private, die staatliche Aufgaben wahrnehmen) sind öffentlich-rechtlicher Natur. Der Ausgleich von etwaigen Schäden folgt oftmals Grundsätzen, die im Zivilrecht entwickelt wurden - zudem sind die Zivilgerichte aus historischen Gründen für die Verhandlung der Ansprüche zuständig.
Eine umfassende gesetzliche Regelung des Staatshaftungsrechtes ist bisher nicht erfolgt, sodass sich die Praxis sehr an der Rechtsprechung orientiert. Es ist daher eine genau Kenntnis der unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen erforderlich.
Wenden Sie sich daher gerne an uns, wir stehen Ihnen mit Expertise und Erfahrung zur Seite.
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