Fingerabdrucksensor, Gesichtserkennung - staatliche Befugnisse 

Entsperrung eines Handys mit Zwang

Ein Smartphone mit dem eigenen Fingerabdruck oder per Gesichtserkennung zu entsperren, ist einfach und praktisch. Dies findet auch die Polizei. 

Smartphones enthalten typischerweise das halbe Leben eines Menschen und sehr sensible Daten. Entsprechend zentral können sie im Strafverfahren sein. Viele Durchsuchungen dienen gerade dazu, Handys der Beschuldigten zu finden. 

Ob die Ermittlungsbehörden den Nutzer eines Handys oder Computers dazu zwingen dürfen, dieses für sie zu entsperren, ist erstaunlich unterschiedlich: 

Einerseits kann ein Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht gezwungen werden, einen Zahlencode oder eine PIN offenzulegen. Wird ein Code nicht verraten, muss das Smartphone entschlüsselt werden. Dies ist technisch aufwändig und schwierig. 

Andererseits ist nach der momentan geltenden Rechtsprechung aber völlig in Ordnung, wenn die Polizeibeamten einen Finger zwangsweise (also ggf. unter Anwendung von Gewalt) auf einen Fingerabdrucksensor legen oder ein Gesicht vor die Gesichtserkennung führen. Dieses Vorgehen müsse der Beschuldigte akzeptieren. Ein Smartphone oder Computer, der mittels eines Fingerabdrucks gesichert ist, kann so ohne Weiteres ausgewertet werden. 

 

 

 

Anwaltskanzlei Hohmann GmbH

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